AGMO-Petition zum Wahlrecht als zulässig anerkannt

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Im vorletzten AGMO-Intern (Ausgabe 6/2013) hatte die AGMO e.V. - Gesellschaft zur Unterstützung der Deutschen in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen es schon angekündigt. Nach der aus Sicht der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen hinsichtlich der Teilnahmemöglichkeiten höchst unzufriedenstellend verlaufenen Bundestagswahl 2013 wurde von der AGMO e.V. eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht (Pet 1-17-06-1110-056287). Diese hat zum Ziel, den Deutschen östlich von Oder und Neiße in Zukunft die unkomplizierte Teilnahme an Bundestagswahlen zu ermöglichen. Am 24.02.2014 erreichte die AGMO e.V. ein Schreiben des Petitionsausschusses, daß man die Petition als grundsätzlich zulässig und den Petitionsausschuß als zuständig betrachtet. Die Petition sei an den zuständigen berichterstattenden Bundestagabgeordneten weitergeleitet worden.

Hinsichtlich der zweiten AGMO-Petition zugunsten der Einrichtung deutscher Vor- und Grundschulen vom 19.11.2013, die an die erste Petition vom 05.11.2008 anknüpft (abgeschlossen am 15.07.2013), ging es dieses Mal wesentlich schneller.

Reaktion auf erste AGMO-Petition unbefriedigend

Das Verfahren der ersten Petition aus dem November 2008 wurde mit der durch den Deutschen Bundestag angeforderten ersten Stellungnahme des Auswärtigen Amtes im Juli 2013 formell beendet. Da die entsprechenden Einlassungen des Außenministeriums jedoch wenig befriedigend klangen, sah sich die AGMO e.V. am 19.11.2013 ein weiteres Mal dazu veranlaßt, an den Deutschen Bundestag mit einer Petition (Pet 3-18-05-008-001272) heranzutreten (vgl. AGMO-Intern 1/2014).

Am 26. Februar 2014 erreichte dazu die Geschäftsstelle der AGMO e.V. in Bonn ein Schreiben des Petitionsausschusses mit einer zweiten Stellungnahme des Auswärtigen Amtes. Die Einlassungen fallen nicht minder beliebig aus als in der ersten Stellungnahme und gehen mit keinem Wort auf das eigentliche Anliegen der Petition ein (Einrichtung deutscher Vor- und Grundschulen für die Kinder der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen).

Deshalb hat die AGMO e.V. der vorgeschlagenen Beendigung des Petitionsverfahrens in einem Schreiben an den Deutschen Bundestag ausdrücklich widersprochen. Wir bleiben an der Sache natürlich dran und halten Sie auf dem Laufenden.