Tag der Menschenrechte 2010

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Der Tag der Menschenrechte wird jeweils am 10. Dezember als Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begangen, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden war. Die Erklärung der Menschenrechte ist das ausdrückliche Bekenntnis zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte.

Menschenrechtsorganisationen nehmen den Tag der Menschenrechte jedes Jahr weltweit zum Anlaß, die Menschenrechtssituation kritisch zu betrachten und auf aktuelle Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen. Der breiten Öffentlichkeit ist vor allem die Organisation „Amnesty International“ bekannt.

Demonstration der Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland
(AGMO) vor der polnischen Botschaft in Köln in den 1980er Jahren

Aber auch die AGMO e.V. - Gesellschaft zur Unterstützung der Deutschen in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen hat Anfang der 1980er Jahre als „Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland“ innerhalb der Schlesischen Jugend ihre Menschenrechtsarbeit aufgenommen, da sich die damals bestehenden Menschenrechtsorganisationen nicht für die entsprechenden Rechte von Deutschen etwa in der damaligen Volksrepublik Polen einsetzten, schilderte der Gründer und Vorsitzende der AGMO e.V., Dipl.-Ing. Peter Oprzondek, die damalige Motivation. Das Naheliegende, d.h. die Probleme vor der Haustür, scheinen bisweilen ferner und weniger im Bewußtsein als weltweite, weit entfernte Verstöße gegen Menschenrechte.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besteht aus 30 Artikeln, die die grundlegenden Rechte, die jedem Menschen zustehen, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand beinhalten. Zu den Menschenrechten gehört auch das Recht auf die eigene Muttersprache und Kultur. Hierbei gibt es immer noch erhebliche Unterschiede zwischen Theorie und praktischer Anwendung. Vor allem die Durchsetzbarkeit des Rechts ist immer noch ein großes Problem. Geltendes Recht kann i.d.R. nur als Individualrechtsgut von einzelnen Menschen durchgesetzt werden, etwa auf dem Klageweg; ein Volksgruppenrecht für die deutsche Volksgruppe in der Republik Polen durchzusetzen, erscheint wesentlich schwieriger. Die Kinder der Deutschen in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen haben ein solches Recht auf Unterweisung in der Muttersprache sogar nach polnischem Recht. Dennoch ist die Durchsetzung dieses Menschenrechts ohne artikulierten Willen der Bundesregierung als Wahrnehmung ihrer Schutz- und Obhutpflicht kaum denkbar.

Ban Ki-moon, Generalsekretär der Vereinten Nationen, erklärte zum Tag der Menschenrechte u.a.: „Menschenrechtsverteidiger sind unterschiedlich. Sie können Teil einer zivilgesellschaftlichen Organisation sein, ein Journalist oder auch ein einzelner Bürger, der durch den Mißbrauch in seiner Umgebung angespornt wird, etwas zu tun. Aber sie alle haben die gemeinsame Verpflichtung, Fehlverhalten zu entlarven (…). Sie treten ein und erheben ihre Stimme (…) im Namen von Freiheit und Menschenwürde. Menschenrechtsverteidiger spielen eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Diskriminierung. Sie ermitteln gegen Verstöße und helfen Opfern, Gerechtigkeit und Unterstützung zu erlangen.“
Der Generalsekretär nahm insbesondere die Staaten in die Pflicht: „Staaten tragen die Hauptverantwortung, Menschenrechtsaktivisten zu schützen. Ich rufe alle Staaten dazu auf, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, die ihre Arbeit ermöglicht.“

Zum Tag der Menschenrechte bereitet die AGMO e.V. ein Rundschreiben an Vorstände aus den Bereichen Landsmannschaften, Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung und Bund der Vertriebenen vor, um diese in Kürze erneut auf die Problematik der weiterhin fehlenden deutschen Kindergärten und Grundschulen für deutsche Kinder in der Republik Polen hinzuweisen, um Thematisierung in den eigenen Reihen zu bitten und Anfragen an die Bundesregierung zu veranlassen.