Europawahl 2014 - Große Chance für die Deutschen in der Republik Polen
06. März 2014
„HANDELN. MITMACHEN. BEWEGEN.“ Mit diesem Slogan wirbt das Europaparlament um Beteiligung bei seiner Wahl, zu der alle EU-Bürger im Mai aufgefordert sind. Die AGMO e.V. macht seit über 30 Jahren bei dem großen Projekt „Europa“ mit und versucht, durch ihr Handeln zur kulturellen Vielfalt auf unserem Kontinent beizutragen. Gemeinsam mit Ihnen möchte die AGMO e.V. nun auch die Europawahlen nutzen, um die Anliegen der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen auf die politische Agenda zu setzen.
Der Verband der deutschen sozialkulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) hat vor einiger Zeit angekündigt, dass die „deutsche Minderheit“ weder ein eigenes Wahlkomitee gründen, noch andere Parteien empfehlen würde. Daher ist Folgendes für Angehörige der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen von größter Bedeutung:
Grundsätzlich gelten bei der Europawahl ähnliche Kriterien wie bei der Bundestagswahl 2013. Allerdings ist für die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis keine gesonderte Begründung („persönliche und unmittelbare Betroffenheit von den politischen Verhältnissen in Deutschland“) bzw. eine dreimonatige Residenz auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland dazu Voraussetzung. Mithin entfällt der Anlass für die massenhaften und willkürlichen Abweisungen, wie sie der Bundestagswahl vorausgingen. Die Frist für die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis endet am 4. Mai 2014.
Weitere Auskünfte dazu auf der Internetseite des Bundeswahlleiters: http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/auslandsdeutsche/
Europaparlament in Straßburg (Quelle: www.wikipedia.de)
Den Deutschen in der Republik Polen bietet sich eine gute Möglichkeit, über die Europawahl 2014 in der Bundesrepublik Deutschland mit den eigenen Anliegen vermehrt Gehör zu finden. Der Umstand, dass für die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis zur Teilnahme an der Europawahl sowohl die oftmals schwierige Begründung der persönlichen Betroffenheit von und der Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen bzw. die Pflicht drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet gewesen zu sein, entfallen, könnte eine große argumentative Chance darstellen - wenn diese Gelegenheit genutzt würde.
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