Die finanziellen Fördermaßnahmen der AGMO e.V. erfolgen mittels Spendenaufrufen in AGMO-Intern. Den Mitgliedern und Förderern werden aktuelle Projekte und akute Probleme vorgestellt und gezielt für den jeweiligen Verwendungszweck um Spenden geworben. Es wird laufend um Spenden auf das Hilfskonto der AGMO e.V. gebeten. Ein jeweiliger gewünschter Verwendungszweck kann vom Spender auf dem Überweisungsträger vermerkt werden. Da die AGMO e.V. als gemeinnützige Organisation anerkannt ist, können steuermindernde Zuwendungsbestätigungen auf Anfrage ausgestellt werden. Bei Beträgen ab 100,- € übermittelt die AGMO e.V. unaufgefordert Zuwendungsbestätigungen. Hierfür müssen jedoch der Name und die vollständige Anschrift bekannt sein, ggf. auf dem Überweisungsträger vermerkt werden. Die Finanzämter erkennen zudem bei Beträgen bis 200,- € die Kontoauszüge als Beleg an. Die AGMO e.V. ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Innenstadt vom 09.02.2007 (Steuer-Nr. 205/5758/0079) wegen „Förderung internationaler Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens“ sowie wegen „Förderung mildtätiger Zwecke“ als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.
Spendenkonto
AGMO e.V.
Nr. 22 666 11 00
BLZ 370 800 40
Dresdner Bank Bonn
Verwendungszweck: [Projektname]

