Tätigkeit

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Die Tätigkeit der AGMO e.V. ist vielseitig. Zweck und Ziel ergeben sich aus § 2 der Satzung in der aktuellen Fassung vom 26.04.2008:

"Zweck des Vereins ist die Förderung des Völkerverständigungsgedankens zwischen Deutschen und Menschen in der Republik Polen, insbesondere in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen. Der Satzungszweck wird durch die Unterstützung und Durchführung von gemeinnützigen Projekten in Begegnungsstätten, Kulturhäusern und Heimatstuben (Ausstellungen, Diskussions- und Informationsveranstaltungen, Kulturaustausch), durch die Schaffung Identität stiftender Denkmäler, die dem Erinnern und der Verständigung dienen, und durch Informationsarbeit mittels einer periodisch erscheinenden Publikation verwirklicht. Der Verein unterstützt die deutsche Volksgruppe in ihrem Streben nach Erhaltung der deutschen Muttersprache und nach Verwirklichung der eigenen kulturellen und religiösen Identität. Der Verein kann zur Förderung der deutschen Muttersprache auch in den anderen Siedlungsgebieten der Deutschen in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa tätig werden.
Zweck des Vereins ist auch die wirtschaftliche Unterstützung von hilfsbedürftigen Deutschen im Sinne von § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO in Form von Beihilfen und Sachhilfen. Dazu gehören auch die Bereitstellung medizinischer Hilfsmittel und die Durchführung medizinischer Maßnahmen."

Bei der Verwirklichung der Ziele wird ein Schwerpunkt bei der Förderung der deutschen Muttersprache gesetzt, da die Deutschen ihre Identität nur bewahren bzw. wiedererlangen können, wenn sie ihre Muttersprache beherrschen und in ihrer Kultur verwurzelt bleiben. Derzeit ist die Existenz der deutschen Volksgruppe insbesondere aufgrund der jahrzehntelangen sprachlichen Unterdrückung, die bis heute nicht nur in sprachlichen Mängeln, sondern ebenso im Bewußtsein stark nachwirkt, sowie durch das Fehlen deutscher Kindergärten und Grundschulen gefährdet.

Förderung der deutschen Muttersprache

Die AGMO e.V. hat das Sprachproblem der ostdeutschen Landsleute früh erkannt und darauf hingewiesen, daß eine Volksgruppe aus ihrer Kultur heraus lebt und diese auf einer eigenen Sprache gründet. Wie richtig dies ist, zeigt die jahrzehntelange Unterdrückung der deutschen Muttersprache durch den polnischen Staat, der die jahrhundertealte deutsche Kultur zerstören wollte. Dies ist glücklicherweise nicht ganz gelungen. Die deutsche Sprache wird inzwischen auch wieder in Kindergärten, Schulen und seit 2009 in einigen Samstagsschulen vermittelt, wenn auch in einem zu geringen Umfang (3 Wochenstunden). Die AGMO e.V. fördert deshalb die Entwicklung der deutschen Muttersprache und mahnt entschieden die Einrichtung der noch immer fehlenden deutschen Kindergärten und Grundschulen an. Im Rahmen verschiedener Projekte wurden mehrere Kindergärten mit Kinder-Spiel- und Lernecken ausgestattet sowie didaktische Materialien für den Deutschunterricht geliefert. So wurde die erste bilinguale Grundschulklasse in Oberschlesien in Tworkau (Gründung im Schuljahr 1996/97, vgl. AGMO-Intern Nr. 2/2007) durch die AGMO e.V. gefördert. Die regelmäßig von DFK-Ortsverbänden in Kindergärten und Grundschulen durchgeführten Deutschwettbewerbe werden ebenso mit Sachpreisen und finanziellen Mitteln unterstützt wie musikalische Aktivitäten.

Die Einrichtung von Samstagsschulen und private Initiativen wie die in Raschau im Jahr 2009 in privater Trägerschaft des Vereins „Pro Liberis Silesiae“ eröffnete bilinguale Grundschule sind zu begrüßen. Diese Entwicklungen dürfen jedoch nur als vorbereitende Schritte angesehen werden, die nicht die zum Erhalt der deutschen Identität zwingend notwendigen deutschen Kindergärten und Grundschulen ersetzen, geschweige denn dazu dienen, die Republik Polen aus ihrer hoheitlichen Pflicht und die Bundesrepublik Deutschland aus ihrer Obhutspflicht für eine umfassende Schulbildung in der Muttersprache, d.h. Minderheitensprache, zu entlassen. Das Recht der deutschen Volksgruppe besteht unabhängig vom deutsch-polnischen Vertrag nach den Grundsätzen der internationalen Regeln über Volksgruppen- und Minderheitenschutz (u.a. Konventionen des Europarates), die auch von der Republik Polen anerkannt und in nationales Recht (polnisches Minderheitengesetz, Bildungsverordndung) transformiert wurden. Hierbei ist zu verdeutlichen, daß es bei Minderheitenrechten nicht um einen Kuhhandel im Sinne einer Gleichwertigkeit geht, d.h. von polnischer Seite die Anerkennung einer nicht vorhandenen polnischen Minderheit in der Bundesrepublik und umfassende Minderheitenrechte für polnische Migranten gefördert werden könnten. Diese genießen bereits umfassende Freizügigkeit und Rechte wie andere EU-Bürger und Ausländer.

AGMO-Studie zum muttersprachlichen Deutschunterricht

Die im August 2007 von der AGMO e.V. veröffentlichte Studie zum muttersprachlichen Deutschunterricht an Kindergärten und Grundschulen in der Republik Polen wurde an zahlreiche Abgeordnete des Europaparlaments und Entscheidungsträger der bundesdeutschen Politik, Presseorgane sowie Vorstände der deutschen Vereinigungen in der Republik Polen und Einzelpersonen versandt. In der Studie wird nach Angaben von ca. 200 deutschen Vereinigungen festgestellt, daß es von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen keine deutschen oder zumindest zweisprachigen Kindergärten und Grundschulen gibt, obwohl die Wege für den muttersprachlichen Deutschunterricht durch den deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17.6.1991 (Artikel 20 Absatz 3: „eigene Bildungseinrichtungen zu gründen und zu unterhalten.“), die polnische Bildungsverordnung sowie das polnische Minderheitengesetz grundsätzlich geebnet worden sind. Um die sprachliche Situation zu verbessern, bedarf es einer erheblichen ideellen und finanziellen Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland und vor allem durch die Republik Polen. Eine nachhaltige Verfolgung der Ziele mit einer umfassenden Bildungsstrategie seitens der Führung der deutschen Vereinigungen ist dringend erforderlich. Die heimatverbliebenen Deutschen müssen Ihren Wunsch nach deutschen Kindergärten und Grundschulen für ihre Kinder selbstbewußt vertreten. Hierfür sind die politische Vertretung in Sejm und Sejmik (Parlament und Regionalparlament), die Führungsebene der deutschen Gesellschaften sowie die beim „Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen“ (VdG) angesiedelte deutsche Bildungsgesellschaft mitverantwortlich. Mit in der Regel zwei bis drei, manchmal vier Wochenstunden Deutschunterricht, oftmals erst in höheren Schuljahren angeboten, und Samstagsschulen sind die deutsche Sprache und die deutsche Identität kaum zu festigen. Das Ziel muß deshalb die flächendeckende Einrichtung deutscher Kindergärten und Grundschulen sein, damit die dortigen Kinder und Jugendlichen mit demselben Sprach- und Bildungsniveau und denselben Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt aufwachsen wie gleichaltrige Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich!
Über die Situation des Deutschunterrichts hinaus zeigt die AGMO- Studie auch, daß die für die Gewährung von Minderheitenrechten zugrunde gelegten Ergebnisse der polnischen Volkszählung aus dem Jahr 2002 nicht stimmen können. Dies hatten neben der deutschen Volksgruppe bereits andere Minderheiten in der Republik Polen festgestellt.

Ansätze der Sprachförderung ausbauen

Die AGMO e.V. begrüßt die Ansätze aus der Mitte der deutschen Vereinigungen heraus, zumindest zweisprachige Kindergärten und Grundschulen einzurichten, wie in Ratibor-Studen und zum Schuljahresbeginn 2009 auch in Raschau durch private Initiative des Vereins „Pro Liberis Silesiae“ geschehen, die aber nur eine Station auf dem Weg zu deutschen Kindergärten und Grundschulen sein können. Die im Schuljahr 2009/2010 ins Leben gerufenen Samstagsschulen tragen ebenso zur Sprach- und Identiätsförderung bei, stehen aber lediglich etwa 150 Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren im Bezirk Oppeln zur Verfügung. In Anerkennung dieses Status als Provisorium sind zweisprachige Bildungseinsrichtungen, zusätzlicher Samstagsunterricht und private Initiativen durchaus willkommen und förderungswürdig. Nur darf es nicht dabei bleiben. Schließlich erlauben der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag von 1991, das polnische Minderheitengesetz von 2003 und die (in Folge bereits dritte) polnische Bildungsverordnung vom 14.11.2007 nicht nur die Anerkennung und Förderung von Minderheiten in der Republik Polen, sondern sogar Minderheitenschulen, d.h. eigene Schulen in der Minderheitensprache mit Ausnahme einiger Kernfächer wie Polnischunterricht, polnische Geschichte und Geographie.
Solange keine durchgreifenden Veränderungen zur umfassenden Vermittlung der deutschen Sprache als Muttersprache in deutschen Kindergärten und Grundschulen stattfinden und die Eltern mangels ausreichender eigener Kenntnisse infolge jahrzehntelanger Unterdrückung die deutsche Sprache in der Familie nicht oder nur unzureichend weitervermitteln können, wird die AGMO e.V. in ihren Forderungen, bei der Informationsarbeit über Volksgruppen und Minderheitenrechte sowie mit der projektbezogenen Sprachförderung nicht nachlassen. Zahlreiche Veranstaltungen von DFK-Ortsverbänden wie Deutsch-, Lieder- und Rezitationswettbewerbe, oftmals in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen, werden als förderungswürdig betrachtet. Bei zahlreichen musisch-kulturellen Gruppen wird außerdem die deutsche Sprache gepflegt. Deshalb werden auch Kinderchöre, Sing- und Tanzgruppen, Jugendblasorchester und weitere Veranstaltungen unter Mitwirkung von Kinder und Jugendlichen von der AGMO e.V. auf Anfrage finanziell unterstützt. Derzeit stellt sich die Situation für die deutsche Volksgruppe immer noch so dar, daß die eigene Sprache und Kultur nicht wie für andere Minderheiten selbstverständlich gelebt wird. Eine besondere Förderung ist deshalb notwendig.

Helfer der Bedürftigen

Immer wieder stellen sich der AGMO e.V. spezielle Aufgaben. Die Ärmsten und Schwächsten innerhalb der deutschen Volksgruppe werden nicht vergessen, sondern durch Hilfslieferungen unterstützt. Zu den Empfängern der Hilfsmaßnahmen gehören insbesondere soziale Einrichtungen wie das seit Jahren geförderte Behindertenheim in Kreuzenort und das Pflegeheim in Breslau, beides Einrichtungen der Schwestern des Franziskanerinnenordens. In einigen Fällen wurde auch Familien geholfen, deren Kinder jeweils lebensbedrohlich erkrankt waren. Regelmäßiger Kontakt besteht auch zu einigen Seelsorgern der Deutschen in Nieder- und Oberschlesien, deren Arbeit unterstützt wurde und wird. Im Jahr 2008 beschloß die AGMO-Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung, um eine Ausdehnung der Hilfen auf die Siedlungsgebiete der Deutschen in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa zu ermöglichen.

Informationsarbeit und Spendenbeschaffung

Die Hilfsmaßnahmen der AGMO e.V. sind nur durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Vermächtnisse (aus Nachlässen) möglich. Alle Mitglieder und Förderer der AGMO e.V. erhalten ebenso wie die Ortsverbände des DFK das zweimonatlich erscheinende „AGMO-Intern”. Darin wird über die Probleme der Deutschen aus erster Hand berichtet und gezielt um Unterstützung ausgewählter Projekte geworben. AGMO-Intern wird auch zur Informationsarbeit genutzt. Regelmäßig erscheinen Berichte über die Tätigkeit verschiedener DFK-Gruppen. Die AGMO e.V. weist auf die bestehende Rechtslage und auf fehlende oder unzureichende rechtliche Möglichkeiten und Mißstände hin: Deutsch-polnischer Vertrag, unzureichendes Minderheitengesetz, Probleme innerhalb der EU, Verordnung des polnischen Bildungsministeriums, fehlende zweisprachige Ortsschilder, Nachwirkungen der Vertreibungs- und Enteignungsdekrete, unbefriedigende Regelungen der deutschen Gottesdienste und vor allem noch immer fehlende deutsche Kindergärten und Grundschulen für die Kinder der deutschen Volksgruppe.

Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.