Europawahl 2014 - Große Chance für die Deutschen in der Republik Polen

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„HANDELN. MITMACHEN. BEWEGEN.“ Mit diesem Slogan wirbt das Europaparlament um Beteiligung bei seiner Wahl, zu der alle EU-Bürger im Mai aufgefordert sind. Die AGMO e.V. macht seit über 30 Jahren bei dem großen Projekt „Europa“ mit und versucht, durch ihr Handeln zur kulturellen Vielfalt auf unserem Kontinent beizutragen. Gemeinsam mit Ihnen möchte die AGMO e.V. nun auch die Europawahlen nutzen, um die Anliegen der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen auf die politische Agenda zu setzen.

Der Verband der deutschen sozialkulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) hat vor einiger Zeit angekündigt, dass die „deutsche Minderheit“ weder ein eigenes Wahlkomitee gründen, noch andere Parteien empfehlen würde. Daher ist Folgendes für Angehörige der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen von größter Bedeutung:

Grundsätzlich gelten bei der Europawahl ähnliche Kriterien wie bei der Bundestagswahl 2013. Allerdings ist für die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis keine gesonderte Begründung („persönliche und unmittelbare Betroffenheit von den politischen Verhältnissen in Deutschland“) bzw. eine dreimonatige Residenz auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland dazu Voraussetzung. Mithin entfällt der Anlass für die massenhaften und willkürlichen Abweisungen, wie sie der Bundestagswahl vorausgingen. Die Frist für die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis endet am 4. Mai 2014.

Weitere Auskünfte dazu auf der Internetseite des Bundeswahlleiters: http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/auslandsdeutsche/

Europaparlament in Straßburg (Quelle: www.wikipedia.de)

Den Deutschen in der Republik Polen bietet sich eine gute Möglichkeit, über die Europawahl 2014 in der Bundesrepublik Deutschland mit den eigenen Anliegen vermehrt Gehör zu finden. Der Umstand, dass für die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis zur Teilnahme an der Europawahl sowohl die oftmals schwierige Begründung der persönlichen Betroffenheit von und der Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen bzw. die Pflicht drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet gewesen zu sein, entfallen, könnte eine große argumentative Chance darstellen - wenn diese Gelegenheit genutzt würde.

Denn: Mit welcher Begründung kann man als deutscher Staatsbürger in der EU die Abgeordneten des EU-Parlaments in einem bundesdeutschen Wahlkreis ohne Beschränkungen wählen, zugleich jedoch aus größtenteils unerfindlichen Gründen von der Teilnahme an der für einen Deutschen wesentlich bedeutsameren Bundestagswahl ausgeschlossen werden?

Die AGMO e.V. hat genau diesen evidenten Widerspruch in einer Ergänzung zu ihrer Wahlrechtspetition (Pet 1-17-06-1110-056287) dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages als Frage vorgelegt.

EU-Wahl 2014 (Quelle: http://www.merkur-online.de)

Die EU steht derzeit vor Währungs- und Strukturproblemen. Dennoch muss eine größtmögliche bundesweite Öffentlichkeit geschaffen werden. Dazu kann jeder Unterstützer der AGMO e.V. und jeder Freund unserer Gesellschaft beitragen: In seinem Wahlkreis den Dialog mit den  Kandidaten zum Europaparlament suchen und im Bürgergespräch in Fragen der Minderheitenpolitik nachhaken. Hierfür bieten Bürgersprechstunden, Vortragsveranstaltungen und der Straßenwahlkampf ein ideales Forum. Dabei erscheinen der AGMO e.V. im Gespräch mit der Politik folgende Fragen von zentraler Bedeutung. Angesichts der durch ein Expertengremium des Europarats im Bericht zur Anwendung der "Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen" vom 7. Dezember 2011 festgestellten Nichterfüllung sämtlicher in der Sprachencharta als verbindlich festgelegten Maßstäbe, besonders im Bereich des Schulwesens nationaler Minderheiten durch die Republik Polen (vgl. AGMO-Intern 1/2012), wäre zu fragen:

•    Welche Bedeutung haben Volksgruppenrechte im Allgemeinen und die deutsche Volksgruppe in der Republik Polen konkret für den einzelnen Kandidaten angesichts ihres Beitrags zur kulturellen Identität und Vielfalt in Europa?
•    Welche Initiativen können seitens des Europaparlaments unternommen werden, um die Umsetzung der Minderheitenrechte im Falle der Deutschen in der Republik Polen zu verbessern?
•    Welche Möglichkeiten bestehen seitens der EU, die Entstehung eines echten deutschen Bildungswesens in der Republik Polen zu fördern? Nicht zuletzt: Welche Bereitschaft besteht beim einzelnen Angeordneten, die Nutzung solcher Möglichkeiten anzustoßen?

Die AGMO e.V. bittet um die Zusendung kurzer schriftlicher Berichte, mit welchem Abgeordneten Sie gesprochen haben und wie deren Reaktionen ausgefallen sind. Gerne senden wir den entsprechenden Kandidaten bzw. Parlamentariern Informationsmaterial zu.

Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.