Europawahl – AGMO e.V. schreibt DFK-Gruppen an

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Die AGMO e.V. hat in einer umfassenden Postversandaktion alle Ortsgruppen des Deutschen Freundschaftskreises (DFK) und anderen Organisationen und Einrichtungen der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen über die Möglichkeit informiert, dass deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Republik Polen bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 in der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt sind.

Indem über 450 verschiedene Einrichtungen (Ortsgruppen des DFK, Sozial-Kulturelle Gesellschaften) in der gesamten Republik Polen und nicht nur in Oberschlesien über ihre Rechte informiert wurden, hofft die AGMO e.V., dass einer möglichst großen Beteiligung der Deutschen östlich von Oder und Neiße an der Europawahl der Weg geebnet werden konnte. Jetzt sind die Menschen am Ort gefordert, sich an die zuständigen bundesdeutschen Wahlämter zu wenden und ihre Wahlunterlagen zu beantragen.

 

An die Ortsgruppen des Deutschen Freundschaftskreises,
der Sozial-Kulturellen Gesellschaften und weiteren
Organisation der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen

18.03.2014

Europawahl 2014 - Eine große Chance für die deutschen in der Republik Polen

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25. Mai 2014 wird ein neues Europaparlament gewählt. Diese Wahl berührt die Menschen in der Europäischen Union (EU) mehr als manche denken. Über 75 % aller Gesetze, die in den Mitglieds-staaten der Europäischen Union gelten, werden von der EU und ihrem Parlament beschlossen.

Gerade in Angelegenheiten des Schutzes nationaler Minderheiten und Volksgruppen werden die Europäische Union und damit auch das Europäische Parlament immer wichtiger.

Der Verband der deutschen sozialkulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) hat vor einiger Zeit angekündigt, dass die „deutsche Minderheit“ weder ein eigenes Wahlkomitee gründen, noch andere Parteien empfehlen würde. Daher ist Folgendes für Angehörige der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen bei der Europa-Wahl am 25. Mai 2014 von größter Bedeutung:

Grundsätzlich gelten bei der Europawahl ähnliche Kriterien wie bei der Bundestagswahl 2013. Allerdings ist dazu für die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis bei der Europawahl keine gesonderte Begründung („persönliche und unmittelbare Betroffenheit von den politischen Verhältnissen in Deutschland“) oder eine dreimonatige Residenz auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung.

Damit entfällt der Anlass für die massenhaften und willkürlichen Abweisungen, wie sie der Bundestagswahl 2013 vorausgingen und die viele von Ihnen auch persönlich erleben mussten.

Die Frist für die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis ist der 4. Mai 2014. Weitere Auskünfte dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters:

http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/auslandsdeutsche/

Ihnen, liebe Landsleute in Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen, bietet sich eine gute Möglichkeit, durch die Stimmabgabe bei der Europawahl am 25. Mai 2014 in einem Wahlkreis in der Bundesrepublik Deutschland Ihren Anliegen als Deutsche in der Republik Polen bei der bundesdeutschen Politik Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Die Tatsache, dass für die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis, um an der Europawahl 2014 teilnehmen zu können, oben genannte Bedingungen entfallen, ist eine große Chance für Sie – wenn diese Gelegenheit von Ihnen und allen in Frage kommenden Mitgliedern Ihrer Gruppe und Organisation genutzt wird.

Denn hiermit wird eine zentrale Frage aufgeworfen: Wieso kann man als deutscher Staatsbürger in der EU die Abgeordneten des EU-Parlaments in einem bundesdeutschen Wahlkreis ohne Beschränkungen wählen, zugleich jedoch aus größtenteils unverständlichen Gründen von der Teilnahme an der für einen Deutschen wesentlich wichtigeren Bundestagswahl ausgeschlossen werden?

Unsere Bitte an Sie, die Deutschen in der Republik Polen:

1) Falls Sie schon einmal mehr als drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet
waren, beantragen Sie für die Europawahl 2014 bis zum 4. Mai 2014 die Eintragung in dem
entsprechenden bundesdeutschen Wahlkreis und wählen Sie dort als Deutscher in der
Bundesrepublik Deutschland.

2) Falls Sie noch nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, wenden Sie sich an
das zentral zuständige Bezirksamt Berlin-Mitte: Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353
Berlin.


Mit weiteren Fragen und bei Bedarf an Auskünften, können Sie sich gerne an die AGMO e.V. wenden.

Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.