Petition an den Deutschen Bundestag zum Thema deutsche Kindergärten und Grundschulen

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Die AGMO e.V. - Gesellschaft zur Unterstützung der Deutschen in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen hatte sich mit Schreiben vom 5.11.2008 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, gewandt. Prof. Lammert hatte das Schreiben kraft seines Amtes als Bundestagspräsident an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Deshalb ist der im Schreiben formulierte Wunsch, die Bundesregierung möge in den deutsch-polnischen Konsultationen die Thematik der fehlenden deutsche Kindergärten und Grundschulen ansprechen, im Petitionsauschuß von den Abgeordneten beraten worden mit dem negativen Ergebnis, dem Deutschen Bundestag den Abschluß des Petitionsverfahrens (gemeint ist: Ablehnung) zu empfehlen.

Deutscher Bundestag lehnt Petition einstimmt ab

Der deutsche Bundestag ist der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses in seiner Sitzung vom 27.01.2011, also 26 Monate nach Verfahrensbeginn, einstimmig gefolgt. Somit wurde die Petition abgelehnt. In der Begründung des Petitionsausschusses heißt es u. a. wie folgt:

„(…) Die Einrichtung deutscher Kindergärten und Schulen ausschließlich für die deutsche Minderheit zu befürworten, kann nach Auffassung des Petitionsausschusses kein Anliegen von Seiten der Bundesrepublik Deutschland sein. Ein solches Ansinnen wäre ausschließlich von Seiten der deutschen Minderheit in Polen selbst zu artikulieren. Dergleichen ist nicht bekannt und ebenso wenig Bitten um Hilfestellung oder Unterstützung von deutscher Seite – Regierung oder Parlament – bei der Vorbereitung oder Durchführung eines derartigen Anliegens von Seiten der Vertreter der deutschen Minderheit. Daher gibt es auch keine Veranlassung, ein derartiges Thema in die deutsch-polnischen Regierungskonsultationen aufzunehmen. (…)“

Die Ansicht der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages ist also, daß die Vorstände des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) und der DFK-Bezirksverbände in Oberschlesien die notwendigen deutschen Kindergärten und Grundschulen, wie sie sowohl für deutsche Volksgruppen z.B. in Nordschleswig (Dänemark), Eupen (Belgien) oder Südtirol (Italien) als auch für andere Minderheiten (Polen in Litauen) in Europa und auf der ganzen Welt selbstverständlich sind, gar nicht wollen, zumindest nicht fordern. Sie haben demnach nicht um Hilfestellung oder Unterstützung von bundesdeutscher Seite gebeten.

Fehlende Bildungseinrichtungen erkennbar

Nun hätten natürlich bei etwas gutem Willen von bundesdeutscher politischer Seite die regelmäßigen Hinweise auf die fehlenden deutschen Bildungseinrichtungen in der Republik Polen aufgegriffen werden können, die seit Jahren immer wieder von Vertretern der deutschen Volksgruppe in Interviews und Vorträgen gegeben worden sind. Nicht zu vergessen die deutlichen Worte von Erzbischof Alfons Nossol auf dem Sankt Annaberg 2007.
Die AGMO e.V. hat durchaus zumindest stellenweise aus Zeitungsartikeln Äußerungen und Ansichten von Vertretern der deutschen Volksgruppe erkennen können. Eine nach außen offenkundige deutliche, schriftliche und somit zitierfähige Erklärung seitens der Vorsitzenden von VdG und deutschen Vereinigungen ist wahrscheinlich für bundesdeutsche Politiker nicht erkennbar gewesen.

Keine Unterstützung ohne Willensbekundung der Deutschen

Als Folge des Beschlusses des deutschen Bundestages als höchstes demokratisches Gremium kann sich die AGMO e.V. jetzt ebenso wie andere europäische Organisationen nur erschwert für deutsche und für zweisprachige Kindergärten und Grundschulen erfolgversprechend einsetzen, falls der Präsident des VdG und die Vorsitzenden der Sozial-Kulturellen Gesellschaften der Deutschen in Oberschlesien wie auch der Deutschen Bildungsgesellschaft der Feststellung des Petitionsausschusses nicht unmittelbar schriftlich (beispielsweise in Form eines Memorandums) widersprechen. Wenn der legitime Bedarf der Volksgruppe hinsichtlich dieser Bildungseinrichtungen seitens der Politik weiterhin nicht zur Kenntnis genommen wird, ist es künftig ohne Widerspruch (in der Art und Weise wie vorgeschlagen) schwierig, wirkungsvoll zu helfen.
Die weitere Assimilierung der Deutschen wäre die natürliche Folge!


Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.