Ablehnung der „AGMO-Petition“ mit großer Resonanz

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Die AGMO e.V. – Gesellschaft zur Unterstützung der Deutschen in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen hat auf Ihr Rundschreiben vom 2. März 2011 zur Petition für die Thematisierung deutscher Kindergärten und Grundschulen, die vom Deutschen Bundestag am 27.01.2011 einstimmig abgelehnt worden war, große Resonanz erfahren. Gleichzeitig hatte sie eine Pressemitteilung zur abgelehnten Petition und den vollständigen Wortlaut der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages auf ihre Internetseite www.agmo.de gestellt. Die AGMO e.V. dankt für zahlreiche Zuschriften sowie zahlreiche Schreiben an Bundestagsabgeordnete und Bundestagsfraktionen.

Ebenso dankt die AGMO e.V. zahlreichen Medien, daß sie dieses wichtige Thema aufgegriffen und somit weiter verbreitet haben. Inzwischen hat in dieser Angelegenheit auch Bernard Gaida, Vorsitzender des Verbandes der sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG), an den Präsidenten des Deutschen Bundestag, Prof. Dr. Norbert Lammert, geschrieben, nachdem er zuvor von der AGMO e.V. über den Sachverhalt informiert worden war. Er bestätige unter Verweis auf die Rundtischgespräche bei Staatssekretär Dr. Christoph Bergner in Berlin, daß „entgegen der Darstellung in der Beschlußempfehlung mehrfach die Problematik thematisiert wurde und die deutsche Seite über entsprechende Erwartungen von Seiten der deutschen Minderheit in Kenntnis gesetzt worden ist.“

Ziele im Einklang mit polnischem und internationalen Recht

Es ist der AGMO e.V. seit Anfang an wichtig, zur Erreichung ihrer Ziele, der Einführung deutscher Kindergärten und Grundschulen für die Kinder der deutschen Volksgruppe unter Berufung auf internationale und polnische Rechtsnormen sowie den deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17.06.1991 klar und in der Sache beharrlich und präzise zu argumentieren. Die deutsche Volksgruppe in der Republik Polen ist nicht zuletzt durch das polnische Minderheitengesetz als Minderheit anerkannt. Die AGMO e.V. richtet sich nach jahrzehntelanger Diskriminierung der Deutschen in der Volksrepublik Polen nach den international üblichen Minderheitenstandards. Hierbei will sie auch keine polnischen Kinder von deutschen Bildungseinrichtungen in der Republik Polen ausschließen, wie vom Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) suggeriert.

Aufruf an Medien zur Fortsetzung der Informationsarbeit

Die AGMO e.V. bittet deshalb die Medien, besonders aus dem landsmannschaftlichen Bereich, weiterhin um Unterstützung durch Verbreitung ihrer Informationen.
Soweit Texte der AGMO e.V. verändert werden, wird um entsprechende Kennzeichnung und um Rücksprache mit der AGMO e.V. gebeten. Es wird um Verständnis dafür gebeten, daß Veränderungen in einer Art und Weise, die Ausdruck sowie Sprachgebrauch der AGMO e.V. abwandeln und dadurch ein falsches Licht auf die Arbeit der AGMO e.V. werfen, den Zielen der AGMO e.V. in der Sache schaden und deshalb entschieden abgelehnt werden. Hauptleidtragende wären insbesondere die Kinder der Deutschen in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Posen, Ost- und Westpreußen, die ihre Rechte selbst nicht vertreten können.

Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.