Aufruf zum deutlichen Bekenntnis

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Deutsche sollen auch außerhalb der Republik Polen an der Volkszählung teilnehmen

In wenigen Wochen,  ab 1. April 2011 (Stichtag 31.03.2011), beginnt die Republik Polen ihre Staatsbürger zu zählen. Dies betrifft nicht nur die Deutschen östlich von Oder und Neiße, sondern ebenfalls deutsche (Zwangs-)Aussiedler aus Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Posen, Ost- und Westpreußen in der Bundesrepublik Deutschland.

Die AGMO e.V. hatte sich in diesem Zusammenhang an den Präsidenten des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG), Bernard Gaida, gewandt und nach der Handhabung der Thematik „Volkszählung“ in den Medien der deutschen Volksgruppe erkundigt.
In seiner Antwort verwies Gaida u.a. auf die Möglichkeit der Teilnahme an dem diesjährigen Zensus über das Internet. Diese technische Neuerung ist nicht nur bequem, sondern bietet eine unkomplizierte Möglichkeit für außerhalb der Republik Polen lebende deutsche Berechtigte mit polnischer Staatsbürgerschaft an der Zählung teilzunehmen.

Deutsche aus den Oder-Neiße-Gebieten und der übrigen Republik Polen, die sich aufgrund der dortigen widrigen Lebensumstände gezwungen sahen, die (Volks-)Republik Polen zu verlassen, und seinerzeit einen Neuanfang in der Bundesrepublik Deutschland unternommen hatten, können, sofern sie neben der deutschen auch noch die polnische Staatsbürgerschaft besitzen, ebenfalls an der Volkszählung teilnehmen.

Sofern bei Fragen in den Kategorien „Staatsangehörigkeit“, „Nationalität“ und „ethnische Gruppe“ jeweils „deutsch“ angegeben wird, wäre es möglich durch eine Beteiligung auf ganz einfache Weise die Deutschen in der Republik Polen, die oftmals zum engsten Verwandten- und Freundeskreis gehören, zu unterstützen. Eine möglichst große Zahl von Deutschen in der Republik Polen ist auch deswegen wichtig, da sich nach dem Ergebnis auch die staatliche Unterstützung berechnet. Das heißt, die dort dringend gebotene flächendeckende Einrichtung deutscher Kindergärten und Grundschulen wird umso wahrscheinlicher, je größer die zahlenmäßige Stärke der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen ist.

Die AGMO e.V. ruft daher diejenigen in ihrem Umfeld auf, denen sich rechtlich die Gelegenheit dazu bietet, im Sinne der deutschen Volksgruppe an der Volkszählung ab dem 1. April 2011 teilzunehmen und sich auf diese Weise mit den ostdeutschen Landsleuten solidarisch zu erklären.

Nach Informationen des Schlesischen Wochenblattes (www.wochenblatt.pl) werden im Internet unter www.spis.gov.pl vom 1. April bis zum 16. Dezember 2011 Zählungsformulare zur Verfügung stehen, auf denen nach dem Einloggen und der Angabe einer individuellen „PESEL-Nummer“ die Zählungsfragen beantwortet werden können.

Weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilt der VdG in Oppeln. Sie erreichen den VdG unter den folgenden Möglichkeiten:

Internetseite: http://www.vdg.pl/de/index.php
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel./Fax: + 48 (0) 77 453 85 07
Postanschrift: VdG, ul. Krupnicza 15, 45-013 Opole, Republik Polen

 

Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.