OMV NRW setzt sich zum 20jährigen Jubiläum des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages für deutsche Kindergärten und Grundschulen ein

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In einer Pressemitteilung unter dem Titel „Zu wenige Schritte in die richtige Richtung“ nahm der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung (OMV) am 16.06.2011 Stellung zum Beschluß des Deutschen Bundestages vom 10.06.2011 über die Annahme eines fraktionsübergreifenden Antrags, der sich auf den 20. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages vom 17. Juni 1991 bezog.

Die OMV informierte: „Am vergangenen Freitag, den 10. Juni 2011, hat der Deutsche Bundestag einen Antrag („Deutschland und Polen – Verantwortung aus der Geschichte Zukunft in Europa“) der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und B’90/GRÜNEN verabschiedet, der sich auf den 20. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit bezieht, das Erreichte würdigt und zukünftige Aufgabenbereiche beschreibt. Zusätzlich haben Vertreter der deutschen und polnischen Regierung, Vertreter der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen, sowie der polnischstämmigen Bevölkerung in Deutschland in Warschau eine ‚Erklärung zur Unterstützung der deutschen Minderheit in Polen’ unterzeichnet.“

Der Landesvorsitzende der OMV NRW, Michael Weigand führte weiterhin aus: „Es ist außerordentlich begrüßenswert, dass der Bundestag sich mit diesem fraktionsübergreifenden Antrag der historischen Verantwortung beider Länder stellt und die daraus resultierenden in der Zukunft notwendigen Schritte benennt. Die Zusage weiterer Unterstützung für Einrichtungen aus dem Bereich Jugendbegegnung und Erwachsenenbildung ist zu begrüßen, sofern die Arbeit der Einrichtungen dazu dient, jungen Deutschen und Polen ein entzerrtes, von nationalistischen Einflüssen bereinigtes Bild der Geschichte unserer beiden Völker zu vermitteln. Zu befürworten ist fernerhin die fachliche Aufarbeitung der brutalen Assimilierungspolitik der national-kommunistischen polnischen Nachkriegsregierungen “

Die OMV NRW bekundete ihre ungeteilte Zustimmung, „daß die deutsche Volksgruppe in der Republik Polen als natürliche Brücke der Verständigung wahrgenommen würde. Umso enttäuschender sei der geringe Stellenwert, den man dem drängendsten Problems der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen einräume.“ In diesem Zusammenhang wurde insbesondere „auf das gänzliche Fehlen deutscher bzw. deutschsprachiger Vor-, Grund- und weiterführender Schulen für die Kinder der Deutschen in der Republik Polen“ verwiesen. Weiter heißt es: „Angesichts des zu vergegenwärtigenden dramatischen Verlusts der Sprachbindung und Identität in den Reihen der deutschen Volksgruppe wäre mehr geboten gewesen, als lediglich eine Absichtserklärung, die ‚Verbesserung des muttersprachlichen Unterrichts’ anstreben zu wollen. Dies gilt umso mehr, als eindeutige Betonungen des Bedarfs seitens der gewählten Vertreter der deutschen Volksgruppe in letzter Zeit sehr deutlich zu vernehmen waren. So wurde seitens des Präsidenten des ‚Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften der Deutschen in Polen’ (VdG), Bernard Gaida, und durch Norbert Rasch, den Vorsitzenden der Deutschen in der Woiwodschaft Oppeln, mehrfach das Fehlen deutscher Schulen beklagt.“

Die AGMO e.V. begrüßt die ausgewogene Betrachtung der OMV NRW und deren Blickfeld für künftige Aufgaben, d.h. insbesondere die Einrichtung deutscher Kindergärten und Grundschulen. Der deutsch-polnische Freundschaftsvertrag ist eine gute Grundlage, deren Umsetzung noch reichlich Spielraum für Gestaltung läßt. Allerdings darf nicht vergessen werden, daß Volksgruppen- und Minderheitenrechte nicht als Verhandlungsmasse im Sinne von Leistung und Gegenleistung für politische Interessen „in Geiselhaft“ stehen dürfen, sondern für sich absolut stehen. Insofern sind manche polnische Äußerungen aus Kreisen der „Polonia“ und der polnischen Opposition irritierend und zeugen nicht eben von europäischem Geist.

Kontakt zur OMV: OMV Nordrhein-Westfalen, Wasserstraße 6, 40213 Düsseldorf
www.omv-nrw.de

 

Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.