AGMO e.V. unterstützt BdV-Entschließung

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Bundestag kann sich gegenüber den Deutschen in der Republik Polen profilieren

Der Vorstand der AGMO e.V. begrüßt die Entschließung der Bundesversammlung des BdV vom 25.10.2011, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für eine rasche Entschädigungsregelung für deutsche Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter auch in der Republik Polen einzusetzen. Dies wäre ein positives Signal der Solidarität an unsere deutschen Landsleute in den Staaten Mittel- und Osteuropas.

Deutscher Bundestag wird deutsche Volksgruppe in der Republik Polen nicht vergessen

Unlängst stellte der CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer MdB gegenüber der Oberschlesischen Stimme (Nr. 16 / 2011) fest: „Ich kann natürlich auch die Botschaft seitens des Deutschen Bundestages an die deutsche Minderheit hier in Polen richten, dass sie nicht vergessen wird, ganz im Gegenteil.“

Aktuell hat der Bundestag gleich doppelt die Möglichkeit, sich in dieser Hinsicht zu profilieren. Zum einen befindet sich die im ersten Durchgang abgelehnte Petition der AGMO e.V. im Stadium der erneuten Prüfung durch den Petitionsausschuss. Mit dieser soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich der Frage, der immer noch vollständig fehlenden deutschen Kindergärten und Grundschulen für die Kinder der Deutschen in der Republik Polen anzunehmen.

Aufforderung an die Bundesregierung endlich eine Entschädigungsregelung zu treffen

Zum anderen sieht sich die Bundesregierung erneut aufgefordert, endlich die lange angekündigte Entschädigung für deutsche zivile Zwangsarbeiter in die Tat umzusetzen. Am 25. Oktober verabschiedete die Bundesversammlung des Bundes der Vertriebenen die Entschließung „Humanitäre Geste gegenüber deutschen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern“: „Wir fordern die Bundesregierung auf, das damalige Vorhaben wieder aufzunehmen und die gesetzliche Grundlage für eine humanitäre Geste in Form einer Einmalzahlung für alle diejenigen Personen zu schaffen, die als Opfer von Gewalt und Willkür zur Zwangsarbeit herangezogen wurden.“ Die AGMO e.V. unterstützt diese Forderung ausdrücklich, da, nach Willen des BdV, „die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland noch lebenden betroffenen Deutschen einbezogen werden“ sollen. Entscheidend ist die Feststellung, dass das „hohe Alter der von der Verschleppung und Ausbeutung Betroffenen […] eine zügige Lösung [erfordert]“. Die Anliegen der AGMO-Petition und der BdV-Entschließung sind sich nicht nur darin verwandt, dass sie den Rechten und legitimen Ansprüchen in der Republik Polen lebender Deutscher gerecht werden, sondern eben genau darin, dass ihre Umsetzung schnellst möglich einsetzen muss, wenn sie ihr Ziel erfüllen sollen: Ein Herauszögern der Entschädigungszahlungen schließt eine zunehmend größer werdende Zahl der Opfer von der für sie sichtbaren Anerkennung ihrer Leiden aus und je später mit dem Aufbau eines deutschen Bildungsnetzwerkes begonnen wird, desto geringer werden die Chancen, eine notwendige Sprachbindung wiederherzustellen. Diesem unleugbaren Zusammenhang entsprechend hatte die AGMO e.V. bereits Anfang 2010 (vgl. AGMO-Intern 1/2010) den Schwebezustand, in welchem sich die Frage einer gerechten Entschädigung immer noch befindet, kritisiert. Die AGMO e.V. hatte bereits ihre Solidarität mit dieser verschwiegenen Opfergruppe bekundet. Wie angekündigt, wurden von der AGMO e.V. im Februar 2010 mehrere Gedenkveranstaltungen in den Bezirken Oppeln und Schle¬sien finanziell unterstützt, die die DFK-Ortsgruppen eigenverantwortlich zur Erinnerung an die ehemals Verschleppten und Inhaftierten, Kriegsgefangenen sowie für deren Angehörige veranstalteten. Die Vorsitzenden der beteiligten deutschen Vereinigungen haben würdige Feierstunden in deutscher Sprache durchgeführt, im Rahmen derer Kinder mit Gedicht- und Liedvorträgen in der „Sprache des Herzens“ zu einem kulturellen Rahmenprogramm beitrugen.

Unterstützung von AGMO-Petition und Forderung des BdV gehen Hand in Hand

Daher fordert die AGMO e.V. ihre Mitglieder, Unterstützer und die Landsmannschaften auf, in Wahrnehmung ihrer demokratischen Bürgerrechte neben der AGMO-Petition ebenso die Forderung des Bundes der Vertriebenen zu unterstützen, da beide dem Wohle der Deutschen in der Republik Polen dienen und zwei Gesichter ein und desselben Anliegens darstellen. Der Vorstand der AGMO e.V. ist sich gewiss, dass sich einiges im Sinne der deutschen Volksgruppe bewegen lässt, wenn in der Bundesrepublik diejenigen Kräfte, die gemeinsame Ziele verfolgen, z. B. BdV, Landsmannschaften und AGMO e.V., gewillt sind, gemeinsam zu wirken.

Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.