Neue Studie der AGMO e.V.

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Die „Zweisprachige Grundschule Nr. 5 in Ratibor-Studen“ - Wie ringen Volksgruppen in der EU für die Umsetzung von Minderheitengesetzen? -

Die Studie dokumentiert und analysiert die Vorkommnisse an der Zweisprachigen Grundschule Nr. 5 in Ratibor-Studen zwischen Herbst 2009 und Herbst 2010, besonders die plötzliche Absetzung des bilingualen Deutschunterrichts im Februar 2010 (Kapitel 2).

Tobias Körfer und Ursula Lamla vor der
Zweisprachige Grundschule Nr. 5 in Ratibor-Studen

Fernerhin werden die polnische Gesetzeslage und die Lage von anderen Volksgruppen und Minderheiten bewertet (Kapitel 3 und 4) und hierauf aufbauend schließlich Handlungsempfehlungen für andere, bereits existierende oder neu einzurichtende Kindergärten und Grundschulen gegeben (Kapitel 5). Insgesamt sollen die politisch Verantwortlichen in der Bundesrepublik Deutschland wie in der Republik Polen daran erinnert werden, dass die Lage der deutschen muttersprachlichen Unterweisung – trotz oberflächlich guter Werte – nach wie vor äußerst mangelhaft ist.

Moderne europäische Staaten können diesen Mangel nicht akzeptieren. Volksgruppen und Minderheiten müssen geschützt und gefördert werden. Der Europarat hat das erkannt und ruft in seinem Sprachführer Deutsch in Polen auf: „Weder Polen noch die Charta allein kann Ihre Sprache erhalten. Die Hauptverantwortung liegt bei Ihnen. Deutsch wird in Polen nur dann überleben, wenn Sie es jeden Tag verwenden – und überall.“ Es muß daher endlich die nachhaltige Umsetzung eines breit angelegten Bildungskonzeptes – in Zusammenarbeit mit den Strukturen und Institutionen der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen – stattfinden. Mit Offenheit und GEMEINSAMKEIT ist dies zu schaffen. Inzwischen belegen sowohl die Ergebnisse der Volkszählung 2011 in der Republik Polen als auch der Bericht des Europarates zur Anwendung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheiten-sprachen, wie notwendig ein grundsätzlicher Kurswechsel ist.

Mit vielen Partnern, z.B. in den Ortsgruppen des Deutschen Freundschaftskreises (DFK), arbeitet die AGMO e.V. teilweise seit über 20 Jahren eng zusammen. Immer wieder fördern wir Projekte an Kindergärten und Grundschulen, in denen es Deutschunterricht in den verschiedensten Gestaltungsformen gibt und unterstützen so die kulturelle und vor allem die muttersprachliche Identität derjenigen, die sich zur deutschen Volksgruppe bekennen. Durch unsere große Studie aus dem Jahr 2007 über die Situation des muttersprachlichen Deutschunterrichts in der Republik Polen wissen wir, wie unzureichend die Versorgung mit muttersprachlichem Deutschunterricht tatsächlich ist. Bis zum heutigen Tag gibt es in der Republik Polen keine einzige deutschsprachige Vor- bzw. Grundschule in der Trägerschaft der deutschen Volksgruppe.

Frisch renoviertes Klassenzimmer in Ratibor - Studen

Zwar heißt es, dass in der Republik Polen an 344 Schulen Muttersprachlicher Deutschunterricht angeboten wird. Hierbei handelt es sich jedoch im Grunde um normalen Deutschunterricht mit drei, in einigen Fällen vier Stunden wöchentlich. Hier ist korrekterweise eher der Begriff Erweiterter Deutschunterricht angemessen. Der Name Muttersprachlicher Deutschunterricht impliziert also weder eine bestimmte Qualität noch Quantität. Demnach ist – bei einer Mindestzahl von 126.000 Deutschen in der Republik Polen und ca. 30.000 – 40.000 deutschen Schülern – endlich eine umfangreiche Verbesserung der muttersprachlichen Schulsituation herbeizuführen.

Nun sollte anzunehmen sein, dass die wenigen existierenden bilingualen Schulen in der Republik Polen einen besonderen Schutz genießen und verstärkt gefördert werden. Bei der Schule in Ratibor-Studen ist das Gegenteil der Fall. Immer wieder wurde (und wird) versucht, durch schikanöses Verhalten seitens der Behörden den Schulunterricht zu behindern und die engagierte Elternschaft bzw. die aktiven Ehrenamtler der DFK-Ortsgruppe Ratibor-Studen zu demoralisieren.

Um das Engagement der Eltern und der Ortsgruppe des Deutschen Freundschaftskreises (DFK) Ratibor-Studen zu würdigen, um das, was hinter den Ereignissen aufzuzeigen und um zukünftig solche Vorkommnisse zu verhindern, erscheint diese Studie, die Sie ab jetzt per E-Mail bei uns bestellen und gegen einen Kostenbeitrag von 10 € in der Geschäftsstelle ausgedruckt und gebunden anfordern können:

AGMO e.V., Breite Straße 25, 53111 Bonn
0049 – 228 – 636 859, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Die als gemeinnützig anerkannte AGMO e.V. bittet Sie auch um weitere finanzielle Unterstützung der wichtigen und sinnvollen Arbeit über das Spendenkonto:

Empfänger:      AGMO e.V.
Konto Nr.:        22 666 11 00
BLZ:                 370 800 40
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Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.