Wichtige Information für DFK-Gruppen im Jahr 2015: Kriterien für die Projektförderung

Drucken

Die Projektförderung wird sich zukünftig durch die Unterstützung von „Leuchtturmprojekten“ auszeichnen. Etwa drei- bis viermal im Jahr erfolgt eine Ausschüttung von Mitteln zur Projektfinanzierung. Die AGMO e.V. - Gesellschaft zur Unterstützung der Deutschen in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen bittet die DFK-Gruppen, zuvor jeweils Berichte über ihre zurückliegende und eine Darstellung der geplanten Projektarbeit einzusenden.

Entsprechende Berichte müssen drei Monate vor der Ausschüttung vorliegen. Der Vorstand der AGMO e.V. entscheidet dann, welchem Antragsteller Mittel gewährt werden können.

Grundsätzlich werden nur humanitäre Projekte gefördert (z.B. für Senioren) und solche, die das Kernthema der Arbeit der AGMO e.V. betreffen (deutsche Sprache für Kinder im Vor- und Grundschulalter).

 

Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.