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Bericht des Europarates über Anwendung "Europäischer Charta der Regional- und Minderheitensprachen" in der Republik Polen

In einem bereits vom 7. Dezember 2011 datierenden Bericht des Europarats hat ein Sachverständigengremium seine Einschätzungen zur Anwendung der "Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen" in der Republik Polen vorgelegt. Obgleich der Bericht, der bis jetzt nur in englischer Sprache vorliegt, bereits über einen Monat alt ist, fehlte es bisher an jeder wahrnehmbaren Reaktion seitens verantwortlicher  Stellen der deutschen Bundesregierung, der polnischen Regierung und ebenfalls von Spitzenvertretern der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen. Daß ein Dokument eines so hochangesehenen Gremiums, wie des Europarats, jedoch nicht zur Kenntnis der entsprechenden Stellen gelangt, darf als nahezu ausgeschlossen gelten.

Gesellschaftliche Akzeptanz und Ermutigung durch staatliche Stellen entscheidend

Zentrale Aussagen des Expertengremiums bestätigen in vollem Umfang die bisher nur von der AGMO e.V. - Gesellschaft zur Unterstützung der Deutschen in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen, immer wieder angemahnte Notwendigkeit der flächendeckenden Einrichtung deutscher Kindergärten und Grundschulen.

Bilinguale Kindergartengruppe in Oberschlesien

Seit 2007 ist dank einer Studie der AGMO e.V., in die Angaben von weit über 200 Ortsgruppen des Deutschen Freundschaftskreises (DFK) zur Lage der muttersprachlichen deutschen Schulbildung in der gesamten Republik Polen eingeflossen sind, bekannt, welche Bedeutung die bis heute vollständig fehlenden, ausschließlich in Deutsch als Unterrichtssprache den Lehrstoff vermittelnden Vor- und Grundschulen für den weiteren sicheren Fortbestand der deutschen Volksgruppe als nationale Minderheit in der Republik Polen besitzen dürften.

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Liebe wird im Tun sichtbar

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Sehr geehrte Damen und Herren,

in wenigen Stunden werden Christen in aller Welt das Fest der Geburt Jesu begehen. Das sich nunmehr neigende Jahr 2011 endet in wenigen Tagen

In diesen Stunden will sich die AGMO e.V. – Gesellschaft zur Unterstützung der Deutschen in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen, von Ihnen in die Weihnachtsfeiertage und die sogenannten „Tage zwischen den Jahren“ verabschieden. Nicht ohne jedoch ein freudiges „Auf Wiedersehen in 2012“ folgen zu lassen.

Dankbarkeit am Ende eines ereignisreichen Jahres

Wir danken allen Menschen, die uns in Gedanken, Worten und Taten unterstützt haben. Ganz besonderer Dank geht an die vielen Spender, die uns durch ganz konkrete Zuwendungen die Arbeit überhaupt erst ermöglichen, die wir für unsere Landsleute in der Republik Polen leisten. Danken wollen wir aber auch denjenigen, die unsere Informationen, wie AGMO-Intern oder auch Rundschreiben per Internet weiterverbreitet haben.

Wir danken ebenfalls für die unzähligen und menschlich sehr erfreulichen Begegnungen die wir etwa im Rahmen von Vorträgen zur Arbeit der AGMO e.V. und zur „Sprach- und Identitätsproblematik der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen“ machen durften. Wir alle vom Vorstand der AGMO e.V. hoffen und wünschen uns, daß diese Kontakte auch im kommenden Jahr 2012 gepflegt und weiterhin (neu) geknüpft werden mögen.

2011 war für die AGMO e.V. ein interessantes und vielseitiges Jahr. Durch unsere Aktionen rund um die sog. „AGMO-Petition“ (vgl. Sie dazu bitte auch noch einmal die Verweise/Links am Ende dieser elektronischen Nachricht) konnten wir gerade im Vorfeld des 20. Jahrestages des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages Akzente setzen und bisher durch die Politik nicht umfassend Bedachtes und Versäumtes aufdecken und zur Sprache bringen.

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Tag der Menschenrechte: Rechte gewähren – und pflegen!

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Der 10. Dezember 2011 erinnert uns daran, dass vor 63 Jahren von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet wurde. Wir dürfen dankbar auf dieses Ereignis zurückblicken, müssen es jedoch auch als Ansporn annehmen, fortwährend für die Umsetzung der universalen Rechte einzutreten. Diesem Zweck kann ein solcher Tag dienen, da er dazu aufruft, sich mit den Inhalten der Erklärung zu befassen. Jedoch darf dabei nicht übersehen werden, dass im Laufe der vergangenen Jahrzehnte weitere Konventionen beschlossen wurden, die ihrerseits in Bezugnahme auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte einzelne Gruppen von Rechten ausdifferenzieren und Rechtsansprüche ergänzen. So möchte die AGMO e.V. den Blick auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 lenken, wobei an dieser Stelle vor allem Artikel 27 Betonung finden soll:

„In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.“

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Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.