Mitteilungen

Feiern zum Eichendorff-Geburtstag

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Jahresversammlung Eichendorff-Verein Lubowitz

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Grußwort des Vorsitzenden der AGMO e.V. anlässlich der Jahresversammlung 2014 des Lubowitzer Eichendorffvereins

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Kosak, sehr geehrter Herr Ryborz, sehr geehrte Vorstände und Mitglieder des Eichendorffvereins!

Im Namen des Vorstands, der Mitarbeiter und Mitglieder der AGMO e.V. - Gesellschaft zur Unterstützung der Deutschen in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen, sende ich Ihnen anlässlich der Jahreshauptversammlung 2014 herzliche Grüße und möchten Ihnen gegenüber die große Verbundenheit der AGMO e.V. mit den Anliegen des Eichendorffvereins zum Ausdruck bringen.

Lubowitzer Eichendorff-Zentrum

Viele Vertreter der der deutschen Volksgruppe, vom Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften (VdG) aus Oppeln und vom Bezirksverband der SKGD Oppeln und des DFK Schlesien und zahlreiche Mitglieder sind am heutigen Tage im Lubowitzer Eichendorff-Zentrum sicherlich versammelt. Leider kann ich aus zeitlichen Gründen nicht mit Ihnen gemeinsam tagen, was ich persönlich sehr bedauere.

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Wasch mir den Pelz - Aber mach mich nicht nass

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- Dritte Stellungnahme des "Beratenden Ausschusses des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten" für die Republik Polen erschienen -

Am 7. Februar 2014 wurde die dritte Stellungnahme des Expertengremiums des Europarats über den Stand der Umsetzung des "Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten" für den Bereich der Republik Polen veröffentlicht. Am 13. Dezember 2012 hatte die polnische Regierung ihren Bericht bezüglich der Umsetzung dieses Rahmenübereinkommens veröffentlicht, worüber die AGMO e.V. vor einem Jahr berichtete (http://www.agmo.de/aktuelles/mitteilungen/171-die-worte-liest-man-wohl-allein-).

Mitgliedsstaaten des Europarats (Quelle: Facebook-Seite des ER)

Darin wurden seitens der polnischen Regierung in blumigen Worten verklausuliert geschildert, dass im Grunde die ethnischen und nationalen Minderheiten entweder selbst die Verantwortung für ihre Lage trügen oder dass vielmehr gesellschaftliche Gesamtumstände diese und jene Folgen der Benachteiligung hervorriefen. Das nunmehr herausgegebene Dokument stellt eine Reaktion des Europarats auf die Schilderungen Warschaus dar und kann unter folgendem Verweis abgerufen werden:  http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/minorities/3_FCNMdocs/PDF_3rd_OP_Poland_en.pdf

„Ein Klima der Toleranz und des Dialogs“…

Verglichen mit dem Bericht des Europarats vom 7. Dezember 2011 über die Anwendung der "Europäischen Charta zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen" - ein zweites zentrales Dokument im Bereich des europäischen Minderheitenschutzes - nimmt sich die nunmehr vorgelegte Darstellung geradezu wohlwollend bis harmlos aus.  Wurde bezüglich der "Europäischen Sprachencharta" vor rund zwei Jahren klar festgestellt, dass die Republik Polen ihre aus der Ratifizierung resultierenden Verpflichtungen in jeglicher Hinsicht nicht erfüllt habe (vgl. dazu AGMO-Bericht vom 10.01.2012: http://www.agmo.de/aktuelles/mitteilungen/106-verpflichtungen-wurden-nicht-erfuellt), so hat es den Anschein, dass hinsichtlich des "Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten" andere Kriterien gelten.

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Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.