Die Führung der deutschen Volksgruppe bezieht klar Stellung – werden den Worten Taten folgen?
16. Juni 2011
Zurzeit sehen sich die Deutschen in der Republik Polen gleich zwei Konfrontationen gleichzeitig ausgesetzt: Zum einen dem fortwährenden Fehlen deutscher Kindergärten und Grundschulen, das anlässlich des 20. Jahrestages des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit rückt, zum anderen der schlesischen Autonomie-Bewegung, deren Konstruktion einer schlesischen Nationalität die Stabilität der deutschen Volksgruppe gefährden könnte. Zu beiden Problemen fanden die politischen Vertreter bzw. die Presse der Deutschen in der Republik Polen während der letzten Monate klare Worte.
Kinder in einer Samstagsschule in Oberschlesien
Als beispielhaft bewertet die AGMO e.V., daß im Februar 2011 das „Mitteilungsblatt der deutschen Minderheit in Ermland und Masuren“ gezeigt hat, wie meinungsbildende Organe der deutschen Volksgruppe ohne zusätzlichen Aufwand an Kosten und Mühen einen Beitrag zur flächendeckenden Einrichtung muttersprachlichen Deutschunterrichts erbringen können: Unter dem Titel „Unser Recht und unsere Pflicht“ wurden den Lesern ihre gesetzliche verbrieften Rechte dargelegt und verständlich erklärt, wie der – bei genauerer Betrachtung gar nicht komplizierte – Weg der Beantragung und Durchsetzung des Deutschunterrichts zu bestreiten sei. Ergänzt wurde dieser Artikel durch eine Antragsvorlage, die lediglich ausgeschnitten, ausgefüllt und an die zuständige Schule zu verschicken war. Ob diesem Vorgehen Erfolg vergönnt ist, wird sich zu Beginn des neuen Schuljahres zeigen. Bereits jetzt dürfte jedoch klar sein: Nur wenn die politischen Forderungen der Volksgruppenorganisationen begleitet werden von einer systematischen Verbreitung der notwendigen Informationen innerhalb der deutschen Bevölkerung, kann das angestrebte bildungspolitische Ziel erreicht werden. Es muss allseits deutlich werden, was durch das Mitteilungsblatt trefflich formuliert wurde: „Unterricht in Deutsch als Muttersprache in der Schule – das ist unser am einfachsten erreichbares Recht. Es gibt keine Angelegenheit, die einfacher zu erledigen ist. Das ist unser Recht und unsere Pflicht gegenüber unseren Kindern und Vorfahren.“
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