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OMV NRW setzt sich zum 20jährigen Jubiläum des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages für deutsche Kindergärten und Grundschulen ein

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In einer Pressemitteilung unter dem Titel „Zu wenige Schritte in die richtige Richtung“ nahm der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung (OMV) am 16.06.2011 Stellung zum Beschluß des Deutschen Bundestages vom 10.06.2011 über die Annahme eines fraktionsübergreifenden Antrags, der sich auf den 20. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages vom 17. Juni 1991 bezog.

Die OMV informierte: „Am vergangenen Freitag, den 10. Juni 2011, hat der Deutsche Bundestag einen Antrag („Deutschland und Polen – Verantwortung aus der Geschichte Zukunft in Europa“) der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und B’90/GRÜNEN verabschiedet, der sich auf den 20. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit bezieht, das Erreichte würdigt und zukünftige Aufgabenbereiche beschreibt. Zusätzlich haben Vertreter der deutschen und polnischen Regierung, Vertreter der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen, sowie der polnischstämmigen Bevölkerung in Deutschland in Warschau eine ‚Erklärung zur Unterstützung der deutschen Minderheit in Polen’ unterzeichnet.“

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Deutsche Volksgruppe zu Gesprächen in Berlin

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Von der AGMO e.V. veranlaßte Übersetzung einer Pressemitteilung der SKGD Oppeln aus dem Polnischen vom 26.05.2011:

Oppeln, den 26.05.2011

Die Deutsche Minderheit dementierte in Berlin falsche Medienberichte über die Höhe der Unterstützung seitens der polnischen Regierung und erklärte, warum derselbe Personenkreis in Polen der Deutschen Minderheit und in Deutschland der Polonia zugerechnet wird.

Vertreter der Deutschen Minderheit absolvierten zwischen dem 23. und 25.05.2011 in Berlin eine Reihe von  Begegnungen mit Vertretern des Bundestages, des Auswärtigen Amtes und des Bundeskanzleramtes. Ziel der Treffen war die Präsentation von Aktivitäten der Deutschen Minderheit in Polen mit besonderer Berücksichtigung der Lage des minderheitensprachlichen Bildungssystems. Ebenso die Darstellung der Arbeiten, die im Rahmen des Runden Tisches unter Beteiligung der polnischen und der deutschen Regierung sowie der deutschen Minderheit in Polen und der Polonia aus Deutschland stattfinden.

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Die Führung der deutschen Volksgruppe bezieht klar Stellung – werden den Worten Taten folgen?

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Zurzeit sehen sich die Deutschen in der Republik Polen gleich zwei Konfrontationen gleichzeitig ausgesetzt: Zum einen dem fortwährenden Fehlen deutscher Kindergärten und Grundschulen, das anlässlich des 20. Jahrestages des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit rückt, zum anderen der schlesischen Autonomie-Bewegung, deren Konstruktion einer schlesischen Nationalität die Stabilität der deutschen Volksgruppe gefährden könnte. Zu beiden Problemen fanden die politischen Vertreter bzw. die Presse der Deutschen in der Republik Polen während der letzten Monate klare Worte.

Kinder in einer Samstagsschule in Oberschlesien

Als beispielhaft bewertet die AGMO e.V., daß im Februar 2011 das „Mitteilungsblatt der deutschen Minderheit in Ermland und Masuren“ gezeigt hat, wie meinungsbildende Organe der deutschen Volksgruppe ohne zusätzlichen Aufwand an Kosten und Mühen einen Beitrag zur flächendeckenden Einrichtung muttersprachlichen Deutschunterrichts erbringen können: Unter dem Titel „Unser Recht und unsere Pflicht“ wurden den Lesern ihre gesetzliche verbrieften Rechte dargelegt und verständlich erklärt, wie der – bei genauerer Betrachtung gar nicht komplizierte – Weg der  Beantragung und Durchsetzung des Deutschunterrichts zu bestreiten sei. Ergänzt wurde dieser Artikel durch eine Antragsvorlage, die lediglich ausgeschnitten, ausgefüllt und an die zuständige Schule zu verschicken war. Ob diesem Vorgehen Erfolg vergönnt ist, wird sich zu Beginn des neuen Schuljahres zeigen. Bereits jetzt dürfte jedoch klar sein: Nur wenn die politischen Forderungen der Volksgruppenorganisationen begleitet werden von einer systematischen Verbreitung der notwendigen Informationen innerhalb der deutschen Bevölkerung, kann das angestrebte bildungspolitische Ziel erreicht werden. Es muss allseits deutlich werden, was durch das Mitteilungsblatt trefflich formuliert wurde: „Unterricht in Deutsch als Muttersprache in der Schule – das ist unser am einfachsten erreichbares Recht. Es gibt keine Angelegenheit, die einfacher zu erledigen ist. Das ist unser Recht und unsere Pflicht gegenüber unseren Kindern und Vorfahren.“

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Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.