Mitteilungen

Bundestagsabgeordneter Helmut Nowak MdB besucht Oberschlesien

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Informationskonferenzen für Ortsgruppen des Deutschen Freundschaftskreises

Wie die AGMO e.V. erfahren hat, wird der in Beuthen geborene Bundestagsabgeordnete Helmut Nowak (CDU) am 13. und 14. April 2014 Oberschlesien besuchen und im Verlaufe seines Besuchs am 13.04.2014 auf Schloss Groß Stein (Bezirk Oppeln) und am Montag, den 14.04.2014, auf Schloss Plawniowitz bei Gleiwitz (Bezirk Schlesien) „Informationskonferenzen“ für Vorsitzende und Aktivisten von Ortsgruppen des Deutschen Freundschaftskreises durchführen.

Die AGMO e.V. begrüßt diese Reise und die Durchführung der Informationskonferenzen durch Helmut Nowak MdB ausdrücklich und wünscht ihm dafür gutes Gelingen und viel Erfolg. Helmut Nowak ist einer derjenigen beispielhaften Politiker in der Bundesrepublik Deutschland, die ernsthaftes Interesse an der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen zeigen. Diese Chance sollte von Ihnen, den Vertretern der DFK-Gruppen, genutzt werden.

Der Sankt Annaberg - Wahrzeichen Oberschlesiens (Bildquelle: wikipedia.de)

Im Rahmen der beiden „Informationskonferenzen“ sollen durch zwei Vorträge Probleme, die von zentraler Bedeutung für die Deutschen in Oberschlesien sind, angesprochen werden. Dabei wird es sicher um die Themen „Wahlrecht für Deutsche im Ausland“ und die „Einrichtung echter deutscher Kindergärten und Grundschulen“ gehen. In diesen Bereichen wirkt die AGMO e.V. seit Jahren intensiv durch Informationsarbeit auch auf politischer Ebene. Dass diese Punkte nun von einem deutschen Bundestagsabgeordneten aufgegriffen werden, stimmt uns optimistisch.

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AGMO-Petitionen: Konkrete Schritte nach vorn

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Petition für Recht zur Teilnahme an Wahlen zum Deutschen Bundestag

Im vorletzten AGMO-Intern, Nr. 6/2013, hatte die AGMO e.V. schon angekündigt, daß nach der aus Sicht der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen höchst unzufriedenstellend verlaufenen Bundestagswahl 2013 durch die AGMO e.V. eine Petition eingereicht (Pet 1-17-06-1110-056287) wurde. Diese hat zum Ziel, den Deutschen östlich von Oder und Neiße in Zukunft die unkomplizierte Teilnahme an Bundestagswahlen zu ermöglichen. Am 24.02.2014 erreichte die AGMO e.V. ein Schreiben des Petitionsausschusses, dass man die Petition als grundsätzlich zulässig und den Petitionsausschuss als zuständig betrachtet. Die Petition sei an den zuständigen berichterstattenden Bundestagabgeordneten weitergeleitet worden. 

Das bundesdeutsche Europawahlrecht bietet zudem einen hervorragenden Anknüpfungspunkt für unsere Argumentation gegenüber dem Petitionsausschuss, denn bei den Wahlen zum EU-Parlament können deutsche Staatsbürger in der EU, also auch Angehörige der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen, ohne jegliche Einschränkungen und Nachweise die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis verlangen. Die Frist dafür endet am 4. Mai 2014 Hier die entsprechenden Informationen auf der Seite des Bundeswahlleiters:

http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/auslandsdeutsche/


Die Pflicht zum Nachweis der „besonderen Vertrautheit mit“ und der „persönlichen Betroffenheit von“ den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland hatte es aufgrund der größtenteils willkürlichen Handhabung des geltenden Wahlrechts durch bundesdeutsche kommunale Wahlbehörden den Deutschen in der Republik häufig unmöglich gemacht, an der Bundestagswahl teilzunehmen.  Die AGMO e.V. hat in AGMO-Intern (6/2013) und in ihren Rundschreiben (23.09.2013 und 07.01.2014) bereits darüber berichtet:

23.09.2013: http://www.agmo.de/aktuelles/mitteilungen/209-ach-luise-lass-das-ist-ein-zu-weites-feld

07.01.2013: http://www.agmo.de/aktuelles/mitteilungen/226-zu-neuen-taten-lockt-ein-neues-jahr

Die AGMO e.V. ist nunmehr mit einem ergänzenden Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags herangetreten und hat darin festgestellt, dass dieser Widerspruch zwischen Bundestags- und Europawahlrecht dahingehend aufzulösen ist, dass jedem Deutschen bei beiden Wahlen das uneingeschränkte Recht auf Teilnahme daran zugebilligt werden muss. Eine Unterscheidung ist unsinnig und nicht zu rechtfertigen.

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Deutsche Vor- und Grundschulen

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Stellungnahme des AA für Petitionsausschuss des Bundestags

 

Berlin, 11. Februar 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie mit Ihrem Schreiben vom 14. Januar 2A14 erbeten, nimmt das Auswär1ige Amt im Folgenden Stellung zur Petition 3-18-05-00 8-001272.

Die Umsetzung von Minderheitenrechten erfolgt gemäß nationaler Gesetzgebung und internationaler Übereinkommen. Entsprechende Regelungen für das Schulwesen obliegen grundsätzlich dem Staat, in dem die jeweiligen Minderheiten angesiedelt sind. Sofern internationale Übereinkommen wie hier die Charta des Europarates betroffen sind, erfolgt Überwachung der Umsetzung durch die entsprechenden Organisationen. Der Europarat hat hierzu in seinem Prüfbericht Empfehlungen an Polen ausgesprochen. Die polnische Regierung hat Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Die Äußerung steht noch aus.

Die Bundesregierung fördert die Deutsche Minderheit (DMI) in Polen direkt (über BMI, AA und BKM), um einen Beitrag zur Stärkung ihrer Identität zu leisten. Die Bundesregierung sieht in der DMI, ebenso wie in der polnischstämmigen und polnischen Bevölkerungsgruppe in Deutschland, wichtige Brückenbauer für die deutsch-polnischen Beziehungen.

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Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.