Europawahl – AGMO e.V. schreibt DFK-Gruppen an
19. März 2014
Die AGMO e.V. hat in einer umfassenden Postversandaktion alle Ortsgruppen des Deutschen Freundschaftskreises (DFK) und anderen Organisationen und Einrichtungen der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen über die Möglichkeit informiert, dass deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Republik Polen bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 in der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt sind.
Indem über 450 verschiedene Einrichtungen (Ortsgruppen des DFK, Sozial-Kulturelle Gesellschaften) in der gesamten Republik Polen und nicht nur in Oberschlesien über ihre Rechte informiert wurden, hofft die AGMO e.V., dass einer möglichst großen Beteiligung der Deutschen östlich von Oder und Neiße an der Europawahl der Weg geebnet werden konnte. Jetzt sind die Menschen am Ort gefordert, sich an die zuständigen bundesdeutschen Wahlämter zu wenden und ihre Wahlunterlagen zu beantragen.
An die Ortsgruppen des Deutschen Freundschaftskreises,
der Sozial-Kulturellen Gesellschaften und weiteren
Organisation der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen
18.03.2014
Europawahl 2014 - Eine große Chance für die deutschen in der Republik Polen
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 25. Mai 2014 wird ein neues Europaparlament gewählt. Diese Wahl berührt die Menschen in der Europäischen Union (EU) mehr als manche denken. Über 75 % aller Gesetze, die in den Mitglieds-staaten der Europäischen Union gelten, werden von der EU und ihrem Parlament beschlossen.
Gerade in Angelegenheiten des Schutzes nationaler Minderheiten und Volksgruppen werden die Europäische Union und damit auch das Europäische Parlament immer wichtiger.
Der Verband der deutschen sozialkulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) hat vor einiger Zeit angekündigt, dass die „deutsche Minderheit“ weder ein eigenes Wahlkomitee gründen, noch andere Parteien empfehlen würde. Daher ist Folgendes für Angehörige der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen bei der Europa-Wahl am 25. Mai 2014 von größter Bedeutung:
Grundsätzlich gelten bei der Europawahl ähnliche Kriterien wie bei der Bundestagswahl 2013. Allerdings ist dazu für die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis bei der Europawahl keine gesonderte Begründung („persönliche und unmittelbare Betroffenheit von den politischen Verhältnissen in Deutschland“) oder eine dreimonatige Residenz auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung.
Damit entfällt der Anlass für die massenhaften und willkürlichen Abweisungen, wie sie der Bundestagswahl 2013 vorausgingen und die viele von Ihnen auch persönlich erleben mussten.
Die Frist für die Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis ist der 4. Mai 2014. Weitere Auskünfte dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/auslandsdeutsche/
Ihnen, liebe Landsleute in Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen, bietet sich eine gute Möglichkeit, durch die Stimmabgabe bei der Europawahl am 25. Mai 2014 in einem Wahlkreis in der Bundesrepublik Deutschland Ihren Anliegen als Deutsche in der Republik Polen bei der bundesdeutschen Politik Aufmerksamkeit zu verschaffen.
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