Vom Glück eine Wahl zu haben - Ein Oberschlesier berichtet von seiner Teilnahme an der Europawahl 2014
18. Mai 2014
Diesen Bericht erhielt die AGMO e.V. von einem jungen Deutschen aus Kattowitz. Er beschreibt darin, wie glücklich er über die Möglichkeit war, an der Europawahl 2014 per Briefwahl in einem bundesdeutschen Wahlkreis teilzunehmen. Damit hatte er endlich die Gelegenheit durch das Wahlrecht sich als Deutscher anerkannt zu fühlen. Die AGMO e.V. freut sich darüber, durch die eigene politische Arbeit maßgeblich zur Information unserer deutschen Landsleute in der Republik Polen beigetragen und somit Wahlteilnahmen in die Wege geleitet zu haben.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich meine Familie entschieden, in Oberschlesien zu bleiben. Erst später wurde uns klar, dass das vielleicht nicht die beste Lösung war.
Für Jahrzehnte wurde die deutsche Sprache verboten. Meine Familie, wie viele andere, wurde mit Gewalt polonisiert. Viele Jahre nach dem Krieg, als bekannt war, dass mein Großvater immer noch zu Hause deutsch spricht, wurde er zur Zwangsarbeit in Russland verhaftet. Zum Glück, als er schon mit dem Zug in die Ukraine war, wurde für alle eine Amnestie angekündigt und er kann nach Hause zurückkehren.
Trotz der kleineren und größeren Verfolgungen versuchten wir, das deutsche Erbe zu pflegen, aber das größte Problem war natürlich die Sprache - die Angst war immer noch da. Später, als Reisen nach Deutschland schon möglich waren, verließen viele (Spät)Aussiedler unsere Heimat. Mit meiner Familie war es nicht anders. Da auch meine Eltern jetzt in Gelsenkirchen in der Bundesrepublik Deutschland leben und ich ein Mitglied des Bundes der Deutschen Jugend in Polen und des Deutschen Freundschaftskreises im Bezirk Schlesien bin, habe ich – nachdem ich über die AGMO e.V. Information über das Wahlrecht für Auslandsdeutsche erhielt – die Stadt Gelsenkirchen um Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2013 gebeten.
Leider habe ich ein Schreiben bekommen, in dem stand, dass es für mich nicht möglich wäre an der Bundestagswahl teilzunehmen, weil ich in Gelsenkirchen nie gewohnt hätte. Natürlich habe ich einen Widerspruch gegen die Ablehnung geschrieben. Ich habe aufgrund der guten Informationen, die die AGMO e.V. vorher verschickt hat, geschrieben, dass es nach aktueller Rechtslage (Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Änderung des Bundeswahlgesetzes) eben nicht mehr notwendig ist, dass jemals - ganz gleich zu welchem Zeitpunkt oder wie lange auch immer - ein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat. Leider war es da für eine Eintragung in das Wählerverzeichnis schon zu spät. Das war eine sehr große Enttäuschung.
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