Mitteilungen

Erfolg für Petition der AGMO e.V. - Große Chance für Organisationen der Deutschen in der Republik Polen

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Im September 2013 legte die AGMO e.V. unmittelbar nach der Bundestagswahl Beschwerde beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein (vgl. dazu AGMO-Intern 6/2013).

Gegenstand der Petition war die häufig sehr willkürliche Handhabung der Teilnahmebedingungen für Deutsche im Ausland durch die kommunalen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland. Bei der zurückliegenden Bundestagswahl waren die Deutschen im Ausland, nachdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Gesetzgeber umgesetzt worden war, erstmals zumindest theoretisch bei Bundestagswahlen umfassend wahlberechtigt (http://www.agmo.de/aktuelles/mitteilungen/247-agmo-petitionen-konkrete-schritte-nach-vorn)

Deutscher Bundestag, Quelle: wikipedia.de

Aus der Enttäuschung Kraft für Neues schöpfen

Wie schon im Vorfeld, aber insbesondere nach der Bundestagswahl zu vernehmen war, herrschte große Enttäuschung darüber vor, daß bundesdeutsche Wahlbehörden massenweise und oftmals pauschal Anträge von Deutschen aus der Republik Polen auf Eintragung in ein bundesdeutsches Wählerverzeichnis abgelehnt haben. Besonders prominent wurde der Fall eines ehemaligen deutschen Abgeordneten des polnischen Sejm, der in seiner Abgeordnetentätigkeit intensiv mit Kontakten in die Bundesrepublik Deutschland beschäftigt war. Ihm wurde durch das Wahlamt der Stadt Cloppenburg keine ausreichende „Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland attestiert.

Die AGMO e.V. sah durch die Praxis der Rechtsanwendung bzw. der Verweigerung des Wahlrechts für deutsche Staatsbürger, hier unsere Landsleute in der Republik Polen, den Wahlrechtsgrundsatz der "Allgemeinheit der Wahl" gefährdet.

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Mitarbeiterin Hannelore Gustorf geehrt

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Die langjährige AGMO-Mitarbeiterin Hannelore Gustorf, die vielen Mitgliedern und Förderern der AGMO e.V. - Gesellschaft zur Unterstützung der Deutschen in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen bereits seit frühesten Zeiten noch in der Vereinsform als  Arbeitsgruppe Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) bekannte Stimme und Ansprechpartnerin ist, feierte kürzlich ihren 70. Geburtstag.

P. Oprzondek (li.) und T. Körfer mit der Jubilarin H. gustorf

Sie wurde anläßlich ihres Jubeltages und der seit mehr als 25 Jahren bis heute fortdauernden Tätigkeit für die AGMO e.V. in der Geschäftsstelle im Rahmen einer kleinen Feier vom Ehrenvorsitzenden Dipl.-Ing. Peter Oprzondek und Vorsitzenden Dr. des. Tobias Körfer geehrt.

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Vom Glück eine Wahl zu haben - Ein Oberschlesier berichtet von seiner Teilnahme an der Europawahl 2014

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Diesen Bericht erhielt die AGMO e.V. von einem jungen Deutschen aus Kattowitz. Er beschreibt darin, wie glücklich er über die Möglichkeit war, an der Europawahl 2014 per Briefwahl in einem bundesdeutschen Wahlkreis teilzunehmen. Damit hatte er endlich die Gelegenheit durch das Wahlrecht sich als Deutscher anerkannt zu fühlen. Die AGMO e.V. freut sich darüber, durch die eigene politische Arbeit maßgeblich zur Information unserer deutschen Landsleute in der Republik Polen beigetragen und somit Wahlteilnahmen in die Wege geleitet zu haben.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich meine Familie entschieden, in Oberschlesien zu bleiben. Erst später wurde uns klar, dass das vielleicht nicht die beste Lösung war.

Für Jahrzehnte wurde die deutsche Sprache verboten. Meine Familie, wie viele andere, wurde mit Gewalt polonisiert. Viele Jahre nach dem Krieg, als bekannt war, dass mein Großvater immer noch zu Hause deutsch spricht, wurde er zur Zwangsarbeit in Russland verhaftet. Zum Glück, als er schon mit dem Zug in die Ukraine war, wurde für alle eine Amnestie angekündigt und er kann nach Hause zurückkehren.

Trotz der kleineren und größeren Verfolgungen versuchten wir, das deutsche Erbe zu pflegen, aber das größte Problem war natürlich die Sprache - die Angst war immer noch da. Später, als Reisen nach Deutschland schon möglich waren, verließen viele (Spät)Aussiedler unsere Heimat. Mit meiner Familie war es nicht anders. Da auch meine Eltern jetzt in Gelsenkirchen in der Bundesrepublik Deutschland leben und ich ein Mitglied des Bundes der Deutschen Jugend in Polen und des Deutschen Freundschaftskreises im Bezirk Schlesien bin, habe ich – nachdem ich über die AGMO e.V. Information über das Wahlrecht für Auslandsdeutsche erhielt – die Stadt Gelsenkirchen um Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2013 gebeten.


Leider habe ich ein Schreiben bekommen, in dem stand, dass es für mich nicht möglich wäre an der Bundestagswahl teilzunehmen, weil ich in Gelsenkirchen nie gewohnt hätte. Natürlich habe ich einen Widerspruch gegen die Ablehnung geschrieben. Ich habe aufgrund der guten Informationen, die die AGMO e.V. vorher verschickt hat, geschrieben, dass es nach aktueller Rechtslage (Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Änderung des Bundeswahlgesetzes) eben nicht mehr notwendig ist, dass jemals - ganz gleich zu welchem Zeitpunkt oder wie lange auch immer - ein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat. Leider war es da für eine Eintragung in das Wählerverzeichnis schon zu spät. Das war eine sehr große Enttäuschung.

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Die gemeinnützige Gesellschaft wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft Menschenrechtsverletzungen in Ostdeutschland (AGMO) gegründet.
Die AGMO e.V. wurde im Jahre 1990 in das Vereinsregister eingetragen.